Lizenzierungsabkommen

Vereinbarung und Bestellformular

Dieser Softwarelizenz- und Abonnementvertrag (dieser "Vertrag"), zusammen mit dem Bestellformular ("Bestellformular") Trans-World Compliance Inc. ("Lizenzgeber") und Lizenznehmer ("Lizenznehmer") in Bezug auf die Softwarelösungen des Lizenzgebers, wie im Bestellformular angegeben.

  1. Lizenzgewährung: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit eine weltweite, nicht übertragbare, nicht abtretbare, eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Software des Lizenzgebers, wie mit den Parametern und für den Zeitraum, die im Bestellformular angegeben sind.
    1. Dienstleistung: Der Begriff "Dienstleistung" bezeichnet die Nutzung der Software FATCA One und/oder Country-by-Country Reporter des Lizenzgebers, die proprietäre Algorithmen zur Ermittlung von Datenmängeln, zur Identifizierung von zu meldenden Datensätzen und zur Meldung dieser Personen oder Körperschaften in Übereinstimmung mit den US-FATCA-Richtlinien des IRS, dem CRS der OECD, der BEPS-Initiative der OECD, deren lokalen Umsetzungen und FATCA-ähnlichen Vorschriften, die von anderen Rechtsordnungen weltweit umgesetzt werden, verwendet.
    2. Nutzung: Der Begriff "Nutzung" bedeutet, dass der Lizenznehmer auf die Daten zugreift, sie ansieht, kopiert, anzeigt, ausdruckt und an die Steuerbehörden übermittelt, und zwar ausschließlich zu dem legitimen Geschäftszweck der Einhaltung internationaler Steuervorschriften. Der Begriff "Nutzung" umfasst auch die Offenlegung gegenüber Dritten (z. B. Wirtschaftsprüfern, Aufsichtsbehörden oder Rechtsberatern), wenn eine solche Offenlegung zu Zwecken der Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften einer zuständigen Rechts- oder Aufsichtsbehörde erforderlich ist.
    3. Transaktionsdatensatz: Der Begriff "Transaktionsdatensatz" bezeichnet die Nutzung des Dienstes für eine einzige eindeutige Kombination aus dem Namen einer natürlichen oder juristischen Person und der Referenz-ID (eindeutige ID und sekundäre ID) des Kunden oder potenziellen Kunden des Lizenznehmers. Das Überprüfen, Nachladen, Korrigieren, Einreichen oder erneute Einreichen der Ergebnisse eines solchen Screenings bei den Steuerbehörden zu einem späteren Zeitpunkt ist kein zusätzlicher Transaktionsdatensatz. Mehrere Konten, die von einer einzelnen natürlichen oder juristischen Person geführt werden, gelten als ein einziger Transaktionsdatensatz.
    4. Berichte der Steuerbehörden: Die Übermittlung eines jeden FATCA- oder CRS-Datensatzes an die Steuerbehörden ist unabhängig vom Format ein "Bericht der Steuerbehörden". Jeder an die Steuerbehörden übermittelte Datensatz zählt als eine einzige Übermittlung, unabhängig vom Grund der Übermittlung, einschließlich der Meldung mehrerer Konten, der Ablehnung von Datensätzen durch eine Steuerbehörde oder der erneuten Übermittlung von geänderten, ungültigen oder korrigierten Berichten.
  2. Benutzerkonten.
    1. Dem Lizenznehmer wird eine maximale Anzahl von Benutzerkonten und Passwörtern für den Zugriff auf den Service gewährt, wie im Bestellformular angegeben. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass nur direkte Mitarbeiter des Lizenznehmers, die vom Lizenznehmer zur Nutzung des Service autorisiert sind, sich über das bereitgestellte Benutzerkonto und Passwort anmelden dürfen.
  3. Gebühren. Als Gegenleistung für die Lizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet, dem Lizenzgeber die im Bestellformular angegebenen Gebühren zu zahlen, die innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar sind.
    1. Sollte der Zahlungseingang nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Vertrages oder der Verlängerung erfolgen, erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass der Lizenzgeber in seinem Namen stornierte Datensätze einreicht, um alle während der unbezahlten Nutzung eingereichten Datensätze zu annullieren.
  4. Laufzeit. Dieser Vertrag bleibt während der auf dem Bestellformular angegebenen Dauer (die "Laufzeit") in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  5. Automatische Verlängerung des Vertrages. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch auf jährlicher Basis auf unbestimmte Zeit, es sei denn, der Lizenznehmer teilt dem Lizenzgeber mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Ablauf der bestehenden Laufzeit schriftlich seine Entscheidung mit, diesen Vertrag nicht zu verlängern. Die jährliche Verlängerung dieses Vertrages erfolgt zu den gleichen Bedingungen und Konditionen dieses Vertrages, einschließlich aller zusätzlich bestellten Dienstleistungen, jedoch vorbehaltlich etwaiger Erhöhungen der Einrichtungs- und/oder Lizenzgebühren durch den Lizenzgeber, die nicht mehr als 10 % der aktuellen Lizenzgebühren betragen dürfen.Andere Änderungen der Vereinbarung durch den Lizenzgeber können vorgenommen werden, sofern der Lizenzgeber den Lizenznehmer mindestens sechzig (60) Kalendertage vor der Änderung der Bedingungen über die neue Laufzeit informiert. Für jede neue Laufzeit kann der Lizenzgeber die Nutzung aussetzen, wenn die für diese neue Laufzeit fällige Lizenzgebühr nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum bezahlt wird.
  6. Löschung von Daten.
    1. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber bei Ablauf dieses Vertrages ohne vorherige Ankündigung das Konto inaktivieren und alle Daten löschen kann, ohne dass es einer Verlängerung oder anderen Vereinbarung bedarf.
    2. Auf Verlangen des Lizenznehmers erklärt sich der Lizenzgeber bereit, alle Daten des Lizenznehmers, die sich in seinem Besitz befinden, vollständig zu löschen, zu vernichten oder durch standardmäßige Datenvernichtungsmethoden unlesbar zu machen und die Vernichtung zu bestätigen.
  7. Einschränkungen: Der Lizenznehmer versteht, erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Lizenz und die Nutzung des Dienstes zu jeder Zeit den folgenden Einschränkungen unterliegen und dass jeder wesentliche Verstoß des Lizenznehmers gegen eine der folgenden Einschränkungen oder mehrere Verstöße gegen eine der folgenden Einschränkungen, die zusammen zu einem wesentlichen Verstoß führen, die sofortige Beendigung dieser Vereinbarung und der Lizenz durch den Lizenzgeber ohne Rückerstattung der Gebühr (ganz oder teilweise) zur Folge haben können.
    1. Rechte. Der Lizenzgeber behält alle Rechte, Titel und Interessen gemäß den geltenden vertraglichen, urheberrechtlichen und verwandten Gesetzen an dem Dienst, und der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Dienst in Übereinstimmung mit diesen Rechten, Titeln und Interessen zu nutzen und den Lizenzgeber über jede drohende oder tatsächliche Verletzung dieser Rechte zu informieren, von der der Lizenznehmer Kenntnis erlangt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber unverzüglich über (i) alle Änderungen der Informationen in seinem Antrag auf Dienstleistungen, einschließlich seines FATCA One Service Antrags, und/oder (ii) alle Zusicherungen oder Garantien, die der Lizenznehmer dem Lizenzgeber in diesem Vertrag gegeben hat, zu informieren. Der Lizenznehmer darf zu keinem Zeitpunkt behaupten, dass er der bevollmächtigte Agent oder Vertreter des Lizenzgebers ist.
    2. Nutzung des Dienstes (allgemein): Der Lizenznehmer darf den Dienst unter keinen Umständen unter Verletzung aller nationalen, staatlichen/provinziellen oder lokalen/kommunalen Gesetze, Regeln oder Vorschriften nutzen, die auf den Lizenznehmer anwendbar sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vorschriften bezüglich der Übermittlung, Offenlegung oder anderweitigen Weitergabe von Daten an Dritte oder Steuerbehörden. Der Lizenznehmer erklärt, dass er die Zustimmung zur Verarbeitung von Kundendaten eingeholt hat und sich an die Datenschutzgrundsätze GDPR und US/EU Privacy Shield halten wird.
    3. Nutzung des Dienstes (spezifisch): Der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zu überprüfen, bevor der Lizenznehmer Daten an Steuerbehörden oder andere Dritte weitergibt.
    4. Reverse Engineering: Der Lizenznehmer darf keine Maßnahmen ergreifen oder Netzwerküberwachungs- oder -erkennungssoftware oder -verfahren verwenden, um die Architektur der Software zu ermitteln, die der Lizenzgeber zur Bereitstellung und Unterstützung des Dienstes verwendet.
    5. Haftung: Der Lizenzgeber haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Lizenznehmer oder einem Dritten, der durch, in Verbindung mit oder als Ergebnis einer vom Lizenznehmer vorgenommenen Handlung in Bezug auf die Nutzung des Dienstes Ansprüche erhebt, einschließlich der Wahrheit oder Genauigkeit der Daten oder des Zeitpunkts und der Übermittlung der Daten an die Steuerbehörden, soweit diese Verbindlichkeiten oder Handlungen nicht auf vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers zurückzuführen sind.
  8. Vertraulichkeit: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nach bestem kaufmännischen Wissen und Gewissen zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zum Dienst und zu den vom Lizenznehmer gelieferten Daten erhalten. In dieser Klausel bedeutet "nach bestem kaufmännischen Wissen und Gewissen" einen Standard, der nicht unter dem für vergleichbare Lizenzgeber von kommerzieller Software geltenden Industriestandard liegt.Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die vom Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Daten nach bestem kaufmännischen Wissen und Gewissen nicht unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils andere Partei unverzüglich über einen unbefugten Zugriff auf den Dienst oder eine unbefugte Nutzung des Dienstes und/oder eine unbefugte Offenlegung der Daten des Lizenznehmers zu informieren. Beide Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zu unternehmen, um Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um einen solchen unbefugten Zugriff auf den Dienst oder eine unbefugte Nutzung des Dienstes und/oder eine unbefugte Offenlegung der Daten des Lizenznehmers zu korrigieren.

Alle nicht-öffentlichen Daten, die sich auf den Lizenznehmer beziehen oder vom Lizenznehmer in Bezug auf die Nutzung des Dienstes zur Verfügung gestellt werden, sind Informationen, die vom Lizenznehmer als vertraulich bezeichnet werden oder die unter den Umständen der Offenlegung als vertraulich behandelt werden sollten.Der Lizenzgeber wird keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben, es sei denn, es handelt sich um autorisiertes Personal, das zur Beratung oder Erleichterung der Nutzung des Dienstes erforderlich ist. Der Lizenzgeber wird angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen, die nicht weniger streng sind als die Vorkehrungen, die der Lizenzgeber zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen trifft, um die Informationen des Lizenznehmers vertraulich zu halten.

Auf Verlangen des Lizenznehmers ist der Lizenzgeber jederzeit verpflichtet, alle Originale, Kopien, Reproduktionen und Zusammenfassungen vertraulicher Informationen an den Lizenznehmer zurückzugeben oder deren Vernichtung zu bestätigen, es sei denn, er ist gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet.

  1. Zusicherungen und Garantien des Lizenznehmers Der Lizenznehmer erklärt, garantiert und stimmt zu, dass:
    1. Er verpflichtet sich, jederzeit die Richtlinien und Verfahren des Lizenzgebers einzuhalten, die auf der Trans-World Compliance-Website unter www.transworldcompliance.com/en/policies.html veröffentlicht sind .
  2. Freistellung: Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit bereit, den Lizenzgeber von allen Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Verlusten und Verbindlichkeiten (einschließlich tatsächlicher Anwaltskosten), die aus der Nutzung des Dienstes entstehen oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, soweit diese Kosten, Ansprüche, Forderungen, Schäden, Verluste oder Verbindlichkeiten (einschließlich tatsächlicher Anwaltskosten) nicht auf ein vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers zurückzuführen sind.

Der Lizenzgeber erklärt sich hiermit bereit, den Lizenznehmer von allen Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Verlusten und Verbindlichkeiten (einschließlich tatsächlicher Anwaltskosten), die sich aus der Nutzung des Dienstes ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, soweit diese Kosten, Ansprüche, Forderungen, Schäden, Verluste oder Verbindlichkeiten (einschließlich tatsächlicher Anwaltskosten) nicht auf ein vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenznehmers zurückzuführen sind.

  1. Haftungsbeschränkung: Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag sind sich die Parteien darüber einig, dass für den Fall, dass eine der Parteien gegenüber der anderen haftbar gemacht wird, die finanzielle Haftung der haftbaren Partei auf den tatsächlichen Betrag der vom Lizenznehmer an den Lizenzgeber gezahlten Lizenzgebühr während der tatsächlichen Laufzeit, in der die Handlung oder Unterlassung die Haftung verursacht hat, beschränkt ist.
  2. Abtretung: Dieser Vertrag sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei, die nicht unbillig verweigert werden darf, abgetreten werden. Die Zustimmung ist jedoch nicht erforderlich, wenn es sich um eine Abtretung an eine Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen des Lizenzgebers handelt, vorausgesetzt, der Lizenzgeber garantiert die Erfüllung der Verpflichtungen des Übernehmers/verbundenen Unternehmens aus diesem Vertrag und haftet für diese.
  3. Geltendes Recht/Gerichtsstand: Die Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates Florida in den Vereinigten Staaten von Amerika.
  4. Salvatorische Klausel: Für den Fall, dass ein für diesen Vertrag zuständiges Gericht feststellt, dass eine in diesem Vertrag enthaltene Bestimmung ganz oder teilweise nicht durchsetzbar ist, gilt diese Bestimmung als auf das von diesem Gericht maximal zulässige Maß beschränkt, und die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  5. Überlebensfähigkeit: Die Abschnitte 3 bis 13 dieses Abkommens gelten auch nach Beendigung des Abkommens.
  6. Kündigung: Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von mindestens 60 Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen. Die Kündigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung berührt nicht die Rechte, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Vertragsparteien, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Auslaufens der Vereinbarung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadenersatz für eine Verletzung der Vereinbarung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand.
  7. Gesamtheit der Vereinbarung. Dieser Vertrag in seiner geänderten Fassung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer bezüglich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Zusicherungen.